AUSGANGSLAGE
Die korrekte Feriensaldo-Berechnung bei Mitarbeitern mit wechselnden Anstellungsverhältnissen führt oft zu Fragen.
Dies liegt daran, dass die Thematik nicht ganz so einfach ist, wie man vielleicht anfänglich denkt.
Ein Mitarbeiter hat z.B. nicht einfach fix 20 Tage (oder 25 Tage) Ferien pro Jahr. Diese Annahme gilt lediglich dann, wenn der Mitarbeiter das ganze Jahr zu 100% angestellt ist und sich das Arbeitspensum nicht ändert.
Sobald sich das Arbeitspensum unterjährig ändert, müssen die einzelnen Anstellungsverhältnisse separiert betrachtet werden und die Ferienansprüche der einzelnen Anstellungsverhältnisse werden addiert. Und genau dort liegt die Problematik, da Ferientage unterschiedlicher Länge nicht einfach addiert werden dürfen, muss der Ferienanspruch intern in Stunden und Minuten gerechnet werden.
BEISPIEL ERSTES HALBJAHR 100% UND ZWEITES HALBJAHR 50%
- 20 Tage Ferien pro Jahr
- 100% Pensum entsprechen 40 Wochenstunden, bzw. 8h pro Tag
- Anstellung Januar bis Juni (6 Monate): 100%
=> Ferienanspruch 10 Tage à 8h (entspricht 20 Tage à 4h) - Anstellung Juli bis Dezember (6 Monate): 50%
=> Ferienanspruch 10 Tage à 4h (entspricht 5 Tage à 8h)
In Tagen ausgedrückt beträgt der Anspruch 10 Tage à 8h plus 10 Tage à 4h.
Es sind also total 20 Tage, wobei die Tage unterschiedlich lang sind und darum die Addition problematisch ist.
Um eine Addition korrekt durchzuführen, müssen die Tage auf die gleiche Dauer normiert werden.
D.h. der Ferienanspruch für das ganze Jahr beträgt:
– 10 Tage à 8h plus 5 Tage à 8h = 15 Tage à 8h (entspricht 120h)
oder
– 20 Tage à 4h plus 10 Tage à 4h = 30 Tage à 4h (entspricht 120h)
Aus obiger Betrachtung wird ersichtlich, dass sich die Anzahl Tage für das ganze Jahr je nach gültiger Tageslänge verändert.
Konstant bleibt der berechnete Ferienanspruch in Stunden!