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KB0310: Verrechnung von Honoraren bei einer Mehrwertsteueranpassung

ALLGEMEINES

Dieser Artikel illustriert am Beispiel der Änderung des Mehrwertsteuersatzes von 7.7% auf 8.1% per 1.1.2024 das erforderliche Vorgehen in der TimeSafe Leistungserfassung für die Verrechnung von Honoraren. Die allgemeine Handhabung mehrerer MWST-Sätze ist im KB-Artikel KB0319 beschrieben.

VERRECHNETE PERIODE IST NICHT JAHRESÜBERGREIFEND

Für Honorare, bei denen die verrechnete Periode nicht jahresübergreifend ist, muss nichts Spezielles berücksichtigt werden. Das gesamte Honorar wird wird mit dem gleichen MWST-Satz verrechnet. Die Anpassung erfolgt erst im Folgejahr.

Ein Spezialfall kann auftreten, falls der bestehende MWST-Schlüssel angepasst wird und in der Formel des Auftrags für das Ausweisen der abgerechneten Periode ein +1 verwendet wird.

  • Der MWST-Satz beim Verrechnen einer Leistung wird aufgrund des Datums der Leistung bestimmt
  • Bei einer Leistung vom Typ Honorar ist dieses Datum das Fälligkeitsdatum des Honorars
  • Dieses Datum kann z.B. im Dezember 2023 liegen, was zur Folge hat, dass der MWST-Satz von 7.7% gilt, jedoch via Formel eine Periode ab Januar 2024 verrechnet wird.

    Beispiel:
    Leistungen von @%DD%+1@ bis @%DD%+%I%@

In diesem Fall kann wie folgt vorgegangen werden:

  • Ändern Sie die «Nächste Fälligkeit» des Honorarauftrags auf den 01.01.2024
    Passen Sie die Formel des Honorarauftrags an.
  • Entfernen Sie vorne das +1 und fügen Sie hinten ein -1 ein, damit die Formel wie folgt aussieht:

    Leistungen von @%DD%@ bis @%DD%+%I%-1@

VERRECHNETE PERIODE IST JAHRESÜBERGREIFEND

Ausgangslage
Es ist ein Honorarauftrag jahresübergreifend definiert (z.B. Juli 2023 – Juni 2024) muss die Verrechnung pro Rata temporis abgegrenzt werden (Juli 23 – Dez. 23 mit 7.7% und Jan. 24 – Juni 24 mit 8.1%).

Gehen Sie für die Verrechnung wie folgt vor:

  1. Honorar verrechnen mit 7.7%
  2. Gutschrift für Anteil 2024 mit 7.7% erstellen
    (Pauschale mit MWST-Schlüssel USt77)
  3. Belastung für Anteil 2024 mit 8.1% erstellen
    (Pauschale mit MWST-Schlüssel USt81)

Beispiel für die Periode 01.02.2023 bis 31.01.2024 und Netto Honorarbetrag von CHF 456.-:

Anteil 2024 = CHF 456.- / 12 Mt. * 1 Mt. = CHF 38.- 

  1. Gesamtes Honorar = CHF 456.-
  2. Gutschrift = CHF -38.- (CHF -40.95 brutto)
  3. Belastung = CHF 38.- (CHF 41.10 brutto)

In der Version 2023 wurden noch weitere Vereinfachungen für die Handhabung der MWST-Umstellung eingebaut. Siehe dazu KB-Artikel KB0319.

Hinweis

Für die einfache Verrechnung von jahresübergreifenden Honoraren gibt es ein Plugin, welches bei Bedarf via support@infotech.li angefordert werden kann. Das Plugin kann ab Version 22.1.0 der TimeSafe Leistungserfassung verwendet werden.

ABKLÄRUNG MIT DER MWST-BEHÖRDE

Um auf Nummer sicher zu gehen, sprechen Sie das Vorgehen am besten mit der zuständigen MWST-Behörde ab.