MWST-ERHÖHUNG PER 1.1.2024 VON 7.7% AUF 8.1%
Ab 1.1.2024 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz erneut angepasst. Nachdem sie im Jahr 2018 von 8.0% auf 7.7% gesenkt wurden, steht 2024 eine Erhöhung auf 8.1% an. Siehe dazu die Beschreibung bei der ESTV.
Dieser Artikel beschreibt die notwendigen Schritte, um die Änderung des MWST-Satzes in der TimeSafe Leistungserfassung korrekt abzubilden. Dies wird nachfolgend am Beispiel der Mehrwertsteuersatz Änderung von 7.7% auf 8.1% per 01.01.2024 illustriert.
Wichtig zu wissen:
- Für die MWST relevant ist das Datum der Leistungserbringung
- TimeSafe ermittelt den Mehrwertsteuersatz aufgrund des Datums der Leistung und speichert diesen beim Verrechnen zur Leistung ab.
- Falls Sie Honorare verwenden, die sich über den Jahreswechsel erstrecken, beachten Sie bitte auch KB-0310.
UMSTELLUNG AB VERSION 2023 DER TIMESAFE LEISTUNGSERFASSUNG
Ab der TimeSafe Version 2023 kann dies sehr einfach mit einer Anpassung beim MWST-Schlüssel gelöst werden:
- Wählen Sie Stammdaten => MWST-Schlüssel
- Definieren Sie eine neue Gültigkeit: 8.1% ab 1.1.2024
- Definieren Sie den neuen FIBU-Code z.B. „USt81“ bei der neuen Gültigkeit.
Diese Lösung funktioniert mit und ohne Verwendung einer FIBU-Schnittstelle.
UMSTELLUNG MIT ÄLTEREN VERSIONEN (VOR V2023) OHNE FIBU-SCHNITTSTELLE
Definieren Sie den neuen Mehrwertsteuersatz beim betreffenden MWST-Schlüssel in den Stammdaten:
- Wählen Sie Stammdaten => MWST-Schlüssel
- Öffnen Sie den MWST-Schlüssel für 7.7% (standardmässig „USt77“)
- Definieren Sie eine neue Gültigkeit: 8.1% ab 1.1.2024 und weisen Sie dem Schlüssel eine aussagekräftige Bezeichnung zu.
Der Mehrwertsteuersatz 8.1% wird für alle Leistungen des MWST-Schlüssels verwendet, deren Datum >= 01.01.2024 ist.
Alternativ können Sie auch einen neuen MWST-Schlüssel mit 8.1% definieren und nach dem Abrechnen mit dem alten Mehrwertsteuersatz sämtlichen Projekten, Stammdaten, etc. zuweisen. Dieses Vorgehen ist aber wesentlich aufwändiger.
UMSTELLUNG MIT ÄLTEREN VERSIONEN (VOR V2023) MIT FIBU-SCHNITTSTELLE
Die erforderlichen Anpassungen sind abhängig von den Anforderungen der FIBU-Schnittstelle. Infoniqa ONE 50 (ehemals Sage 50) benötigt z.B. den entsprechenden Mehrwertsteuer FIBU-Code „USt81“ bzw. „USt77“.
Bei den älteren Versionen (vor 2023) kann dies erreicht werden, indem Sie den FIBU-Code des alten MWST-Schlüssel anpassen oder einen neuen MWST-Schlüssel definieren.
Der MWST-Konverter von Infoniqa 50 sollte mit der Version 2023 im Mai zur Verfügung stehen. Es ist zu beachten, dass die neuste Version installiert werden muss.
Hier die Lösungsvarianten am Beispiel einer FIBU-Anbindung zu Infoniqa 50 (vormals Sage 50):
Variante 1: Alle Leistungen abrechnen und bestehenden MWST-Schlüssel anpassen
- Alle Leistungen per 31.12.2023 abrechnen und verbuchen
- Ändern Sie den FIBU-Code des Mehrwertsteuerschlüssels auf „USt81“ und definieren Sie eine neue Gültigkeit: 8.1% ab 1.1.2024. Sie können auch die Bezeichnung anpassen.
Diese Variante ist einfach und es ist keine Umstellung in den Projekten nötig. Da der gleiche MWST-Schlüssel (mit dem entspr. FIBU-Code) verwendet wird, müssen vor der Umstellung zuerst alle Rechnungen mit dem alten Satz erstellt werden.
Variante 2: Neuen MWST-Schlüssel „USt81“ erstellen
Diese Variante müssen Sie wählen, wenn Sie nicht alle Leistungen per Ende 2023 abrechnen können und 2024 Rechnungen mit beiden MWST-Sätzen erzeugen.
Auch wenn Sie 2023 schon Leistungen für 2024 verrechnen (z.B. Honorare oder Pauschalen) und dafür 8.1% verwenden müssen oder wenn Sie „vereinnahmt“ abrechnen, kommt dieser Weg zur Anwendung.
- Erstellen Sie in den Stammdaten einen neuen Mehrwertsteuerschlüssel: „USt81“ mit 8.1% und Gültigkeit ab 1.1.2024
- Ab 2024 kann in den Projekten, Stammdaten, etc. der neue Mehrwertsteuerschlüssel zugewiesen werden
Die Variante 2 ist wesentlich aufwändiger als Variante 1, da sämtliche Projekte umgestellt werden müssen.
Für die automatische Umstellung in den Projekten können wir Ihnen ein SQL-Skript zur Verfügung stellen.