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KB0512: Überstunden und Überzeit

ERKLÄRUNG DER BEGRIFFE ÜBERSTUNDEN UND ÜBERZEIT

Als Angestellte(r) sind Sie zu Mehrarbeit verpflichtet, wenn diese notwendig ist. Von Überstunden spricht man, wenn die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überstiegen wird. Überzeit sind Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen.

ÜBERSTUNDEN

Bei einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) spricht man von Überstunden. In der TimeSafe Zeiterfassung wird der Begriff „Gleitzeit“ für die von der Sollzeit abweichenden Zeit verwendet.

ÜBERZEIT

Von Überzeit wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird.

Sie muss – wenn sie nicht innert bestimmter Frist durch Freizeit ausgeglichen wird – mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % entschädigt werden..

BETRIEBLICHE ABKLÄRUNGSPFLICHT

Die obigen Beschreibungen dienen lediglich der Klärung der Begriffe und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Bitte klären Sie im Zweifelsfall die rechtliche Situation für Ihren Betrieb mit einem Juristen.