HomeZeiterfassungMutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz – Ihre Rechte, Pflichten und alle wichtigen Informationen

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz – Ihre Rechte, Pflichten und alle wichtigen Informationen

Familienfreundliche Arbeitswelt: Die rechtlichen Grundlagen

Die Schweiz bietet gesetzlich verankerte Schutzmechanismen und finanzielle Absicherung für frischgebackene Eltern. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen rund um den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, bzw. Elternzeit sind im Obligationenrecht (OR) und in der Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz von Mutter und Kind, sondern auch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ein zentraler Aspekt für moderne Unternehmen und ihre Mitarbeitenden.

Mutterschaftsurlaub in der Schweiz – Dauer, Lohnersatz und Schutzfristen

Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Mutterschaft

Während der gesamten Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt gilt ein gesetzlicher Kündigungsschutz (Art. 336c OR).

Gesetzlicher Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen

  • Dauer: 98 Tage ab dem Tag der Geburt
  • Lohnersatz: 80 % des Durchschnittseinkommens, max. CHF 196.–/Tag
  • Leistungsbeginn: Tag der Geburt
  • Auszahlung: Direkt durch die EO bzw. Ausgleichskasse

Wichtig: In den ersten acht Wochen nach der Geburt ist eine berufliche Tätigkeit gesetzlich verboten.

Verlängerung bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Falls das Neugeborene länger als 3 Wochen im Spital bleiben muss, kann der Mutterschaftsurlaub um bis zu 56 Tage verlängert werden.

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung – Diese Voraussetzungen gelten

  • Mindestens 9 Monate AHV-versichert vor der Geburt
  • Mindestens 5 Monate erwerbstätig während der Schwangerschaft
  • Erwerbstätigkeit am Tag der Geburt (angestellt, selbstständig oder Zwischenverdienst)

Vaterschaftsurlaub in der Schweiz – Seit 2021 gesetzlich verankert

  • Dauer: 14 Kalendertage
  • Lohnersatz: 80 % des Durchschnittslohns, max. CHF 196.–/Tag
  • Bezugsfrist: innerhalb von 6 Monaten nach Geburt
  • Voraussetzungen: 9 Monate AHV, 5 Monate Erwerb, Vaterschaft anerkannt

Optionale Verlängerungen und unbezahlter Urlaub

  • Mütter: Anspruch auf zwei Wochen unbezahlten Urlaub
  • Väter: Keine gesetzliche Verlängerung, nur durch Arbeitgebervereinbarung

Mutterschaftsgeld: Wie hoch ist die maximale Auszahlung?

Der gedeckelte Maximalbetrag liegt bei CHF 196.– pro Tag . Bei 14 Wochen entspricht das einer Höchstentschädigung von CHF 13’728.– .

Beispiel: Anna & Markus – eine Familie profitiert vom Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Anna , 32 Jahre alt, arbeitet mit einem Pensum von 80 % in einem Angestelltenverhältnis und verdient CHF 5’000 pro Monat brutto . Nach der Geburt ihres Kindes beantragt sie Mutterschaftsurlaub. Die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung erfolgt wie folgt:

  • CHF 5’000 × 0.8 = CHF 4’000 monatlich
  • 80 % von CHF 4’000 = CHF 3’200 monatlich
  • Mutterschaftsurlaub = 14 Wochen = 98 Tage
  • Pro Tag: CHF 3’200 / 30 = ca. CHF 106.65
  • Total Mutterschaftsgeld für 98 Tage: CHF 10’451.70

(Maximal werden CHF 220 pro Tag ausbezahlt – in diesem Fall ist der Betrag darunter.) Markus , ihr Partner, beantragt 2 Wochen Vaterschaftsurlaub innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 6 Monate nach der Geburt. Auch hier gilt: Der Vaterschaftsurlaub wird mit 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens entschädigt, maximal CHF 220 pro Tag . Angenommen, Markus verdient CHF 6’500 pro Monat brutto bei 100 % Pensum:

  • 80 % von CHF 6’500 = CHF 5’200
  • Pro Tag: CHF 5’200 / 30 = ca. CHF 173.35
  • 10 Tage Vaterschaftsurlaub: 10 × CHF 173.35 = CHF 1’733.50

→ Gesamte Familienleistung: CHF 12’185.20 Mutterschafts- & Vaterschaftsentschädigung

Arbeitgeberpflichten und Empfehlungen für Unternehmen

  • Prozesse zur Antragstellung und Vertretungsplanung etablieren
  • Flexible Rückkehrmodelle (z. B. Teilzeit oder Homeoffice)
  • Einsatz digitaler Tools wie TimeSafe zur Zeiterfassung und Absenzenverwaltung

Checkliste für Eltern (vor und nach der Geburt)

  • Frühzeitige Information an den Arbeitgeber
  • Antrag auf Mutterschaftsentschädigung bei AHV
  • Vertretung organisieren
  • Möglichen unbezahlten Urlaub klären
  • Kind bei der Gemeinde und Krankenkasse anmelden

Fazit: Ein durchdachtes System mit Raum für individuelle Lösungen

Die Schweiz bietet mit dem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine gerechte Regelung für Eltern. Unternehmen können durch flexible Modelle und digitale Zeiterfassungssysteme wie TimeSafe zur Arbeitszeiterfassung entscheidend zur Familienfreundlichkeit beitragen.

Folgend ein kleiner Ausschnitt der Vorteile von TimeSafe Zeiterfassung:

  • Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung nach OR
  • Maximale Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen
  • Benutzerfreundliches und intuitives User-Interface
  • Überstunden und Überzeit transparent erfassen
  • Mobile Zeiterfassung per App – auch unterwegs
  • Realtime-Übersicht für Mitarbeitende – volle Transparenz
  • Intelligentes Zeiterfassungssystem mit Auswertungen
  • Entlastung der HR-Abteilung durch digitale Zeiterfassung-Prozesse
  • Flexible Lizenz- und Wartungsmodelle – passend zu Ihrem Unternehmen
  • usw.