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Überstunden auszahlen oder kompensieren in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Sollen Überstunden ausbezahlt oder mit Freizeit kompensiert werden? Diese Frage stellt sich in vielen Unternehmen regelmässig. Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet dabei zwischen Überstunden (OR 321c) und Überzeit (ArG). In unserem Hauptartikel zu Überstunden & Überzeit finden Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Optionen rechtlich erlaubt sind, was zwingend beachtet werden muss und wie Unternehmen in der Praxis vorgehen können.

Rechtliche Grundlagen (OR & ArG)

Überstunden (OR 321c): Mitarbeitende sind zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Sie können durch Freizeit oder Lohn (inkl. Zuschlag 25 %) abgegolten werden. Der Zuschlag kann vertraglich ausgeschlossen werden.

Überzeit (ArG Art. 12/13): Arbeitsstunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus (45/50h). Sie müssen zwingend mit 25 % Zuschlag vergütet werden. Freizeitkompensation ohne Zuschlag ist nicht erlaubt.

Quelle: SECO – Arbeits- und Ruhezeiten

Optionen: Auszahlung vs. Kompensation

  • Auszahlung: Sofortige Vergütung der Überstunden mit oder ohne Zuschlag (abhängig von OR/ArG).
  • Freizeitkompensation: Gleichwertiger Freizeitausgleich, sofern beide Parteien einverstanden sind und dies organisatorisch möglich ist.
  • Mischform: Teilweise Kompensation, teilweise Auszahlung (z. B. bei Kündigung oder Projektabschluss).

Entscheidungsdiagramm: Was gilt wann?

Das folgende Schema hilft, die richtige Entscheidung zu treffen:

Frage Antwort Folge
Liegt Überzeit vor (mehr als 45/50h)? Ja Zwingend mit 25 % Zuschlag auszahlen.
Liegt Überzeit vor (mehr als 45/50h)? Nein Prüfen, ob Überstunden vertraglich geregelt sind.
Arbeitsvertrag erlaubt Kompensation? Ja Freizeitkompensation möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
Arbeitsvertrag erlaubt Kompensation? Nein Auszahlung mit 25 % Zuschlag, falls nichts anderes geregelt.
Diagramm zur Entscheidung: Überstunden auszahlen oder kompensieren

Praxisbeispiele aus KMU

  • Beispiel Bauunternehmen: Mehrarbeit während eines Grossprojekts → 60 Stunden Überzeit, zwingend auszuzahlen mit Zuschlag.
  • Beispiel IT-Dienstleister: Mitarbeitende leisten 15 Überstunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren Kompensation durch zwei freie Tage.
  • Beispiel Pflegebetrieb: Aufgrund Personalmangels können Überstunden nicht kompensiert werden → Auszahlung aller offenen Stunden.

Checkliste für Unternehmen

  • Überstunden und Überzeit in der Zeiterfassung trennen.
  • Vertragliche Regelungen prüfen (Zuschläge, Pauschalen, Kompensation).
  • Überzeit immer mit Zuschlag auszahlen (keine Ausnahme möglich).
  • Bei Überstunden: Einigung über Auszahlung oder Freizeit dokumentieren.
  • Revisionssichere Reports (z. B. via TimeSafe Zeiterfassung) erstellen.

FAQ: Häufige Fragen

Müssen Überstunden immer ausbezahlt werden?

Nein. Sie können auch durch Freizeit kompensiert werden, sofern beide Parteien einverstanden sind und es vertraglich zulässig ist.

Müssen Überzeitstunden ausbezahlt werden?

Ja, zwingend mit mindestens 25 % Zuschlag. Ein Verzicht ist unzulässig.

Kann ein Arbeitgeber Kompensation einseitig anordnen?

Nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Reglement vorgesehen ist und zumutbar bleibt. Ansonsten braucht es eine Einigung.

Darf man Überstunden mit einem Fixlohn abgelten?

Ja, aber nur wenn die Klausel klar formuliert ist. Überzeit darf jedoch nicht pauschal abgegolten werden.

Was gilt bei Kündigung?

Offene Überstunden sind in der Endabrechnung auszuweisen. Können sie nicht kompensiert werden, müssen sie ausbezahlt werden.

Fazit & Handlungsempfehlung

Ob Überstunden ausbezahlt oder kompensiert werden, hängt vom rechtlichen Rahmen und den betrieblichen Möglichkeiten ab. Bei Überzeit sind die Vorgaben klar: Auszahlung mit Zuschlag. Bei Überstunden lohnt sich eine frühzeitige Regelung im Vertrag, um Konflikte zu vermeiden. Mit der TimeSafe Zeiterfassung lassen sich Überstunden und Überzeit automatisch unterscheiden, korrekt abrechnen und revisionssicher dokumentieren.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 26. September 2025.