Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Überstunden bei Teilzeit
- Überstunden bei Kaderverträgen
- Rechtliche Grundlagen (OR & ArG)
- Praxisbeispiele
- Bedeutung der Zeiterfassung
- Checkliste für Unternehmen
- FAQ: Häufige Fragen
- Fazit & Handlungsempfehlung
Einleitung
Während Überstunden im Vollzeitmodell relativ klar geregelt sind, gibt es bei Teilzeitangestellten und Kaderverträgen oft Unklarheiten. Müssen Teilzeitkräfte Überstunden leisten? Haben Führungskräfte Anspruch auf Zuschläge? Einen Überblick über die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen finden Sie in unserem Hauptartikel zu Überstunden & Überzeit. In diesem Beitrag klären wir die Unterschiede, zeigen die rechtlichen Grundlagen und geben praxisnahe Tipps für KMU.
Überstunden bei Teilzeit
Teilzeitangestellte leisten Überstunden, wenn sie über die vereinbarte vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten. Wichtig ist die Abgrenzung:
- Mehrarbeit bis zum Vollzeitpensum: Beispiel: Vertrag 60 %, effektiv 90 %. Die Differenz zwischen 60 % und 100 % gilt als Überstunden, nicht als Überzeit.
- Überzeit erst ab Höchstarbeitszeit: Erst wenn die gesetzliche Grenze (45/50h) überschritten wird, handelt es sich um Überzeit mit zwingendem Zuschlag.
Praxis-Tipp: Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Abgeltung von Überstunden gemäss OR 321c, sofern diese angeordnet oder notwendig waren.
Überstunden bei Kaderverträgen
Bei Führungskräften und Kaderangestellten gelten oft besondere Regelungen:
- Arbeitszeitklauseln: Viele Verträge enthalten Pauschalen wie „Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten“.
- Leitende Angestellte: Für wirklich leitende Positionen kann das Arbeitsgesetz nicht gelten (ArG-Ausnahme). Dennoch bleibt das Obligationenrecht massgebend.
- Zumutbarkeit: Auch Kaderkräfte können nicht unbegrenzt Überstunden leisten – die Grenze ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit.
Wichtig: Der Begriff „leitender Angestellter“ wird eng ausgelegt. Nicht jede Führungskraft fällt automatisch unter die Ausnahme des ArG.
Rechtliche Grundlagen (OR & ArG)
Obligationenrecht (OR 321c): Gilt für alle Arbeitnehmenden, auch Teilzeit und Kader, soweit nicht abweichend vereinbart. Überstunden sind zu vergüten oder zu kompensieren.
Arbeitsgesetz (ArG): Regelt Höchstarbeitszeiten und Überzeit. Gilt nicht für „höhere leitende Tätigkeiten“ (enge Definition). Überzeit muss zwingend mit 25 % Zuschlag vergütet werden.
Quelle: SECO – Arbeits- und Ruhezeiten
Praxisbeispiele
- Teilzeitangestellte im Verkauf: Vertrag 50 %, effektiv 60 % gearbeitet → 10 % Überstunden. Müssen gemäss OR 321c vergütet oder kompensiert werden.
- Kaderangestellter im IT-Bereich: Vertrag enthält Pauschalklausel „Überstunden mit Lohn abgegolten“. Trotzdem gilt Überzeitgrenze: Bei 48h/Woche entsteht Überzeit, zwingend mit Zuschlag auszuzahlen.
- Pflegefachkraft 80 %: In Spitzenzeiten arbeitet sie 100 %. Differenz (20 %) sind Überstunden, müssen ausgewiesen und abgegolten werden.
Bedeutung der Zeiterfassung
Gerade bei Teilzeit und Kader ist eine saubere Dokumentation entscheidend. Nur so lassen sich Überstunden von Überzeit abgrenzen. Mit TimeSafe Zeiterfassung können individuelle Arbeitsverträge hinterlegt, Überzeitgrenzen berücksichtigt und Berichte revisionssicher erstellt werden.
Checkliste für Unternehmen
- Arbeitsvertrag prüfen: Enthält er klare Regelungen zu Überstunden?
- Teilzeitkräfte: Differenz zum Vollzeitpensum transparent ausweisen.
- Kaderverträge: Pauschalklauseln eng auslegen; Überzeit nicht vergessen.
- Zeiterfassung: Pflicht für Nachweis und saubere Abrechnung.
- Gesetzliche Grenzen beachten: Max. 45/50 Stunden pro Woche.
FAQ: Häufige Fragen
Müssen Teilzeitangestellte Überstunden leisten?
Ja, wenn sie angeordnet oder betrieblich notwendig sind. Vergütung oder Kompensation gemäss OR 321c.
Was gilt bei Kaderverträgen mit Pauschalklauseln?
Überstunden können mit dem Lohn abgegolten sein, Überzeit bleibt zwingend zuschlagspflichtig.
Fällt jede Führungskraft unter die Ausnahme vom Arbeitsgesetz?
Nein. Nur wirklich leitende Positionen (z. B. Geschäftsleitung) sind ausgenommen. Abteilungsleiter zählen in der Regel nicht dazu.
Darf ein Arbeitgeber Überstunden von Teilzeitkräften ignorieren?
Nein. Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Abgeltung, wenn Überstunden geleistet wurden.
Wie können Unternehmen Streit vermeiden?
Klare Regelungen im Vertrag, transparente Zeiterfassung und regelmässige Kommunikation.
Fazit & Handlungsempfehlung
Ob Teilzeit oder Kader: Überstunden sind auch hier ein rechtlich relevantes Thema. Während Teilzeitangestellte oft unterschätzt werden, können Kaderverträge zu falschen Annahmen führen. Wichtig ist eine klare Abgrenzung zwischen Überstunden und Überzeit. Mit der TimeSafe Zeiterfassung können Unternehmen individuelle Vertragsmodelle abbilden und Überstunden revisionssicher handhaben.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 26. September 2025.