Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition: Überstunden und Überzeit
- Gesetzliche Grundlagen (OR & ArG)
- Vergleich: Überstunden vs. Überzeit
- Praxisbeispiele für Unternehmen
- Bedeutung der Zeiterfassung
- Checkliste für Arbeitgebende
- FAQ: Häufige Fragen
- Fazit & Handlungsempfehlung
Einleitung
In der Schweiz werden die Begriffe Überstunden und Überzeit oft synonym verwendet – rechtlich gibt es jedoch grosse Unterschiede. Für Arbeitnehmende und Arbeitgebende ist entscheidend zu wissen, welche Regeln jeweils gelten. In diesem Beitrag erläutern wir die Unterschiede anhand der gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht (OR 321c) und im Arbeitsgesetz (ArG), zeigen praxisnahe Beispiele und geben Tipps für die Umsetzung im Unternehmen.
Für die Grundlagen und die Abgrenzung zu Überstunden empfehlen wir auch den Überblicksartikel Überstunden & Überzeit.
Definition: Überstunden und Überzeit
- Überstunden: Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Beispiel: Vertraglich vereinbart sind 40 Stunden/Woche, effektiv werden 44 Stunden geleistet.
- Überzeit: Arbeitsstunden, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehen (45 oder 50 Stunden, je nach Branche). Beispiel: Eine Person mit 45-Stunden-Woche arbeitet 48 Stunden – 3 Stunden davon sind Überzeit.
Gesetzliche Grundlagen (OR & ArG)
Obligationenrecht (OR 321c):
- Mitarbeitende sind verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sie notwendig, zumutbar und vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet sind.
- Abgeltung durch Freizeit oder Lohn (mit 25 % Zuschlag), sofern nicht vertraglich anders geregelt.
Arbeitsgesetz (ArG Art. 9–13):
- Legt Höchstarbeitszeiten fest: 45 Stunden pro Woche (für Industrie, Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal grosser Detailhandelsbetriebe) bzw. 50 Stunden für andere Arbeitnehmende.
- Überzeit: max. 2 Stunden pro Tag; jährliche Kontingente (170 Stunden bei 45h-Woche, 140 Stunden bei 50h-Woche).
- Zwingende Vergütung mit mindestens 25 % Lohnzuschlag. Kein vertraglicher Verzicht möglich.
Quelle: SECO – Arbeits- und Ruhezeiten
Vergleich: Überstunden vs. Überzeit
Kriterium | Überstunden (OR 321c) | Überzeit (ArG) |
---|---|---|
Bezug | Mehrarbeit über vertragliche Arbeitszeit | Mehrarbeit über gesetzliche Höchstarbeitszeit |
Rechtsgrundlage | Obligationenrecht (OR 321c) | Arbeitsgesetz (ArG Art. 12/13) |
Pflicht | Leistungspflicht, wenn notwendig und zumutbar | Nur in Ausnahmefällen erlaubt |
Vergütung | Lohn + 25 % Zuschlag oder Freizeit, kann vertraglich abbedungen werden | Lohn + 25 % Zuschlag, zwingend |
Jährliche Grenzen | Keine gesetzliche Grenze | 170/140 Stunden, max. 2 Stunden pro Tag |
Praxisbeispiele für Unternehmen
- Büropersonal: Vertraglich 42h/Woche, effektiv 45h gearbeitet → 3 Überstunden.
- Industrie: Höchstarbeitszeit 45h/Woche, tatsächlich 48h gearbeitet → 3 Stunden Überzeit, zwingend 25 % Zuschlag.
- Pflegebetrieb: 50h-Woche als gesetzliche Höchstarbeitszeit, Mitarbeiter arbeitet 53h → 3 Stunden Überzeit, Zuschlag obligatorisch.
Bedeutung der Zeiterfassung
Eine präzise Unterscheidung zwischen Überstunden und Überzeit ist nur mit sauberer Zeiterfassung möglich. Digitale Systeme wie TimeSafe helfen, die unterschiedlichen Kategorien automatisch zu berechnen, die gesetzlichen Grenzen einzuhalten und revisionssichere Reports zu erstellen.
Checkliste für Arbeitgebende
- Vertragliche Arbeitszeit klar definieren.
- Regeln zu Überstunden (Abgeltung, Kompensation) schriftlich festhalten.
- Gesetzliche Höchstarbeitszeit beachten (45/50 Stunden pro Woche).
- Überzeit korrekt mit Zuschlag abrechnen.
- Transparente Kommunikation mit Mitarbeitenden sicherstellen.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden sind Mehrarbeit über die vertragliche Arbeitszeit hinaus, Überzeit ist Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus.
Wo sind Überstunden geregelt?
Im Obligationenrecht (OR 321c). Hier kann die Abgeltung flexibel geregelt werden.
Wo ist Überzeit geregelt?
Im Arbeitsgesetz (ArG Art. 12/13). Vergütung mit 25 % Zuschlag ist zwingend.
Können Überstunden vertraglich abgegolten werden?
Ja, viele Arbeitsverträge sehen Pauschalregelungen vor, z. B. „mit dem Lohn abgegolten“. Überzeit kann dagegen nicht ausgeschlossen werden.
Welche Grenzen gelten für Überzeit?
Maximal 2 Stunden pro Tag, jährlich 170 Stunden (bei 45h-Woche) bzw. 140 Stunden (bei 50h-Woche).
Fazit & Handlungsempfehlung
Die Unterscheidung zwischen Überstunden und Überzeit ist zentral für die korrekte Arbeitszeitabrechnung in der Schweiz. Während Überstunden vertraglich flexibler geregelt werden können, gelten bei Überzeit zwingende Vorgaben. Arbeitgebende sollten deshalb auf eine klare Dokumentation achten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent umsetzen. Mit der TimeSafe Zeiterfassung lassen sich beide Kategorien transparent erfassen, automatisch unterscheiden und rechtssicher abrechnen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 26. September 2025.