HomeZeiterfassungÜberzeit in der Schweiz: 25 %-Zuschlag, Grenzen & Rechenbeispiele

Überzeit in der Schweiz: 25 %-Zuschlag, Grenzen & Rechenbeispiele

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Überzeit ist in der Schweiz klar geregelt: Wer die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet, hat Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 25 %. Gleichzeitig gelten Tages- und Jahresgrenzen, die Unternehmen kennen und einhalten müssen. Einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Unterschiede zwischen Überstunden und Überzeit finden Sie in unserem Hauptartikel zu Überstunden & Überzeit. In diesem Beitrag erklären wir die Besonderheiten der Überzeit, zeigen die wichtigsten Regeln und rechnen die häufigsten Fälle Schritt für Schritt vor.

Abgrenzung: Überzeit vs. Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus (z. B. Vertrag 42 h/Woche, gearbeitet 45 h = 3 Überstunden). Überzeit beginnt erst dort, wo die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird (je nach Tätigkeit 45 h oder 50 h/Woche). Beispiel: Höchstgrenze 45 h; gearbeitet 48 h ⇒ 3 Stunden Überzeit. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Überzeit zwingend mit Zuschlag vergütet werden muss, während Überstunden vertraglich anders geregelt werden können.

Gesetzliche Grundlagen & Grenzen

  • Höchstarbeitszeit: 45 h pro Woche für Industrie, Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal grosser Detailhandelsbetriebe; 50 h pro Woche für andere Arbeitnehmende.
  • Tagesgrenze für Überzeit: Grundsätzlich max. 2 Stunden pro Tag.
  • Jahresgrenzen: 170 h Überzeit/Jahr bei 45-Stunden-Berufen, 140 h/Jahr bei 50-Stunden-Berufen.

Offizielle Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten stellt das SECO bereit: SECO – Arbeits- und Ruhezeiten.

Zuschlag von 25 %: Was ist zwingend?

Für Überzeit gilt:

  • Zwingender Zuschlag von mindestens 25 % auf den Lohn für jede Überzeitstunde.
  • Kein Verzicht durch Vertrag oder Reglement möglich (zwingendes Recht).
  • Freizeitkompensation ist zulässig, der Zuschlag bleibt jedoch geschuldet (Ausnahme nur, wenn das Gesetz im Einzelfall ausdrücklich anderes vorsieht; in der Praxis wird Überzeit in der Regel mit Zuschlag abgegolten).
  • Nachweis ist Pflicht: Ohne saubere Erfassung lässt sich Überzeit kaum korrekt vergüten.
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Rechenbeispiele & Tabellen

Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen. Grundlage ist der Stundenlohn (bei Monatslohn muss dieser hergeleitet werden: Monatslohn ÷ Sollstunden).

Formeln

  • Stundenlohn (bei Monatslohn): Monatslohn ÷ Sollstunden/Monat
  • Überzeit-Zuschlag (25 %): Stundenlohn × 0.25
  • Auszahlung je Überzeitstunde: Stundenlohn + Überzeit-Zuschlag
  • Totalbetrag: Auszahlung je Überzeitstunde × Anzahl Überzeitstunden

Rechenbeispiel A: 45-Stunden-Kategorie (Büro/Industrie)

Parameter Wert
Monatslohn CHF 6’000.–
Sollstunden/Monat (bei 42 h/Woche, ca.) 182 h
Stundenlohn (6’000 ÷ 182) ≈ CHF 32.97
Geleistete Stunden in der Woche 48 h
Höchstarbeitszeit 45 h
Überzeit in dieser Woche 3 h
Zuschlag (25 % von 32.97) CHF 8.24
Auszahlung je Überzeitstunde CHF 32.97 + 8.24 = CHF 41.21
Total (3 h × 41.21) CHF 123.63

Rechenbeispiel B: 50-Stunden-Kategorie (z. B. gewisse Handwerks-/Dienstleistungsberufe)

Parameter Wert
Monatslohn CHF 5’200.–
Sollstunden/Monat (bei 45 h/Woche, ca.) 195 h
Stundenlohn (5’200 ÷ 195) ≈ CHF 26.67
Geleistete Stunden in der Woche 53 h
Höchstarbeitszeit 50 h
Überzeit in dieser Woche 3 h
Zuschlag (25 % von 26.67) CHF 6.67
Auszahlung je Überzeitstunde CHF 26.67 + 6.67 = CHF 33.34
Total (3 h × 33.34) CHF 100.02

Hinweise zu Monatslohn & Sollstunden

  • Sollstunden variieren je nach Arbeitsvertrag und Kalender (Feiertage). Die obigen Werte sind Näherungen.
  • Für exakte Abrechnungen empfiehlt sich eine Software, die Soll-/Iststunden automatisch herleitet und Zuschläge korrekt berechnet.

Praxis: Organisation, Genehmigung, Dokumentation

Überzeit ist die Ausnahme, nicht die Regel. Damit Sie gesetzeskonform bleiben und fair vergüten, empfehlen sich klare Prozesse:

  • Anordnung & Genehmigung: Überzeit nur bei dringendem Bedarf; Vorgesetzte genehmigen vorab oder bestätigen zeitnah.
  • Erfassung: Überstunden und Überzeit getrennt erfassen. Grenzwerte (2 h/Tag, 170/140 h/Jahr) automatisch überwachen.
  • Transparenz: Mitarbeitende sehen ihre Saldi und wissen, wann Zuschläge ausgelöst werden.
  • Abrechnung: Monatlich oder projektbezogen; Überzeit mit Zuschlag ausweisen.

Mit der TimeSafe Zeiterfassung lassen sich Regeln hinterlegen (Höchstarbeitszeit, Zuschlag 25 %), sodass Kategorien, Grenzwerte und Zuschläge automatisch berücksichtigt werden. Reports sind revisionsfest und reduzieren Streitpotenzial.

Checkliste für Unternehmen

  • Arbeitszeitmodell und Höchstarbeitszeit für jede Funktion definieren (45 h oder 50 h).
  • Klare Genehmigungsprozesse für Überzeit kommunizieren.
  • Getrennte Erfassung von Überstunden und Überzeit sicherstellen.
  • Zuschläge korrekt und sichtbar abrechnen (mind. 25 %).
  • Jahreskontingente (170/140 h) überwachen; Tagesgrenze (max. 2 h) beachten.
  • Auswertungen regelmässig prüfen; Spitzen frühzeitig abfedern (Ressourcenplanung).

FAQ: Häufige Fragen zur Überzeit

Gilt der 25 %-Zuschlag immer?

Ja, für Überzeit ist der Zuschlag von mindestens 25 % zwingend. Ein Verzicht per Vertrag ist nicht zulässig.

Kann Überzeit durch Freizeit kompensiert werden?

Freizeitkompensation ist möglich, ändert aber nichts an der Zuschlagspflicht. In der Praxis wird Überzeit häufig ausbezahlt.

Worin liegt der Unterschied zu Überstunden?

Überstunden betreffen die vertragliche Arbeitszeit und sind flexibler regelbar. Überzeit beginnt erst ab Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und ist zwingend zuschlagspflichtig.

Was passiert bei Teilzeit?

Teilzeitkräfte können Überstunden bis zum Vollzeitpensum leisten. Überzeit entsteht erst bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit (45/50 h).

Wie werden Monatslöhne korrekt umgerechnet?

Stundenlohn = Monatslohn ÷ Sollstunden. Die Sollstunden ergeben sich aus Vertrag/Modell und dem Kalender (Feiertage).

Gibt es Ausnahmen vom Arbeitsgesetz für leitende Angestellte?

Ja, „höhere leitende Tätigkeiten“ können ausgenommen sein. Die Schwelle ist jedoch hoch; die meisten Kaderfunktionen fallen nicht automatisch darunter.

Fazit & Handlungsempfehlung

Überzeit ist klar normiert: strenge Grenzen, zwingender Zuschlag. Wer Prozesse definiert, sauber dokumentiert und automatisch abrechnet, schützt sich vor Risiken und bleibt fair gegenüber Mitarbeitenden. Mit der TimeSafe Zeiterfassung lassen sich Kategorien, Grenzwerte und Zuschläge regelbasiert abbilden – inklusive revisionssicherer Reports.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 26. September 2025.