Einleitung
In der Schweiz ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten – mit wenigen Ausnahmen. Doch was bedeutet das für Unternehmen, die auf flexible Arbeitsmodelle, Notfalldienste oder grenzübergreifende Zusammenarbeit angewiesen sind?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu Sonntags- und Feiertagsarbeit – und erfahren gleichzeitig, wie eine moderne Zeiterfassung wie TimeSafe hilft, alle Vorschriften rechtskonform umzusetzen.
Eidgenössische Feiertage
Der 1. August ist der einzige eidgenössisch anerkannte Feiertag. Er ist dem Sonntag gleichgestellt, arbeitsfrei und wird voll vergütet. Arbeitgeber müssen diesen Tag als solchen berücksichtigen – auch in der Arbeitszeiterfassung.
Kantonale Feiertage
Gemäss Art. 20a Abs. 1 ArG können Kantone bis zu acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. An diesen Tagen gilt ebenfalls ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Die konkreten Feiertage unterscheiden sich je nach Region – was insbesondere bei überregional tätigen Betrieben zu beachten ist.
TimeSafe unterstützt Unternehmen bei dieser Herausforderung, indem kantonale Feiertage automatisch in der Planung und Zeiterfassung berücksichtigt werden. So bleiben Dienstpläne, Zeitabrechnungen und Zuschlagsberechnungen jederzeit korrekt.
Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen
Daneben können Kantone weitere arbeitsfreie Tage definieren, die nicht dem Sonntag gleichgestellt sind. An diesen Tagen ist Arbeit grundsätzlich erlaubt, es sei denn, lokale Vorschriften bestimmen etwas anderes.
Mit TimeSafe können Sie individuelle Feiertagsregelungen ganz einfach für einzelne Standorte oder Mitarbeitende definieren – flexibel, gesetzeskonform und ohne manuelle Korrekturen.
Religiöse Feiertage ohne kantonale Anerkennung
Arbeitnehmende haben das Recht, an religiösen Feiertagen freizunehmen, auch wenn diese gesetzlich nicht anerkannt sind. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber – mindestens drei Tage im Voraus. Die Abwesenheit ist unbezahlt oder durch Arbeitszeit zu kompensieren (Art. 11 ArG).
Eine verlässliche Zeiterfassung wie TimeSafe dokumentiert solche Sonderregelungen nachvollziehbar – sowohl für Personalverantwortliche als auch für Mitarbeitende selbst.
Was eine Zeiterfassung leisten muss
- Erkennung von gesetzlich geschützten Feiertagen auf Bundes- und Kantonsebene
- Automatische Berücksichtigung in Schicht- und Dienstplänen
- Zuschlagsberechnung für bewilligte Sonntagsarbeit
- Erfassung von Kompensationstagen oder Freistellungen
- Revisionssichere Dokumentation für Audits und Behörden
Mit TimeSafe erfüllen Sie alle Anforderungen an eine gesetzeskonforme Zeiterfassung – von der Feiertagsregelung bis zur individuellen Planung bei Sonderfällen. Die Lösung ist modular, intuitiv bedienbar und rechtlich auf dem neuesten Stand.
Fazit
Sonntage und Feiertage sind im Schweizer Arbeitsrecht klar geregelt – allerdings oft auf kantonaler Ebene unterschiedlich. Für Unternehmen bedeutet das: gut informiert sein, sauber planen und gesetzlich korrekt dokumentieren. Eine digitale Zeiterfassungs-Lösung wie TimeSafe Zeiterfassung erleichtert diesen Prozess erheblich – zuverlässig, revisionssicher und praxisnah.